Ausschlaggeben für die Ermittlung der Torgröße ist immer das lichte Öffnungsmaß. Dieses bestimmen Sie indem Sie das
weiteste Maß in der Öffnung messen (im Beispiel A & B).
Der Sturzbereich (im Beispiel H) muss für den
Standardbeschlag mind. 430 mm betragen. Die
Niedrigsturzvariante benötigt eine Anschlagfläche von min.
240 mm. An den
seitlichen Laibungen (Cl & Cr) benötigen Sie auf der
Antriebsseite mind. 250 mm, die
nicht-Antriebsseite sollte
mind. 120 mm Seitenplatz vorweisen. Die komplette Anschlagfläche muss sich auf einer Ebene befinden und darf
keinen Versatz aufweisen.
Für die
Raumtiefe gilt folgende Formel:
Lichte Höhe + 650 mm